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• Therapeutische Hilfe durch Einzel- und Gruppentherapie Einzel- und Gruppentherapie nach Verfahren der Verhaltenstherapie, der Gesprächspsychotherapie und des Psychodramas |
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• Sozialarbeiterische Hilfe Beratung und Betreuung bei beruflichen und schulischen Problemen, Schuldnerberatung, Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten, Wohnungsvermittlung |
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• Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung Bereitstellung von Lern- und Arbeitsplatzfeldern in vereinseigenen Betrieben, Organisation von Orientierungspraktika, Unterstützung bei Schulungsmaßnahmen und Lehrstellenvermittlung innerhalb und außerhalb des Vereins. Über den Auszug hinaus können verbundübergreifende Hilfen zum Einstieg ins Berufsleben erfolgen. |
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Das therapeutische Ziel ist die Abstinenz. Das sozialpädagogische Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe. Das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist die Sicherung einer existenziellen Grundlage. Das eine Ziel ist ohne das andere nicht denkbar, sie sind auf das Engste verbunden. |
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Die Kardinalregeln legen die Grundzüge unserer Einrichtung fest. Sie sind für uns von elementarer Bedeutung. Ein Verstoß führt in der Regel zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung.
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Die Klienten einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme sind verpflichtet, am Programm teilzunehmen, Absprachen verbindlich einzuhalten und die Anordnungen der Mitarbeiter zu befolgen. Die Programmpflicht beinhaltet auch die Teilnahme an Orientierungspraktika oder ähnlichen Maßnahmen und die Teilnahme an Projekten im Haus in praktikumsfreien Zeiten nach Absprache mit dem Team.
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Das Leben im Haus muss angstfrei ablaufen. Gewalt und Gewaltandrohung sind nicht erlaubt. Sie unterdrücken die Schwachen oder die Minderheiten und schaffen ein Knast- und Szenemilieu. Unter Gewalt verstehen wir sowohl körperliche als auch sexuelle und psychische Gewalt.
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Kriminelle Delikte (z. B. Diebstähle, Fahren ohne Führerschein etc.) gefährden die Ziele der Adaptionsphase, bedeuten einen Rückfall in frühere Verhaltensweisen und schädigen darüber hinaus den Ruf des Hauses. Straffreiheit ist daher notwendige Bedingung eines erfolgreichen Behandlungsverlaufs.
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Der Konsum, der Besitz oder die Weitergabe von legalen und illegalen Drogen jeder Art sind nicht erlaubt.
Ausnahmen bilden hier lediglich die vom Arzt verordneten und von den MitarbeiterInnen auf der Packung abgezeichneten Medikamente.
Kommt es trotzdem zu einem Rückfall, so wird das Team in jedem Einzelfall unter Abwägung der Punkte Motivation, Kooperation, Kontakt und Prognose über eine Entlassung oder Fortsetzung der Behandlung entscheiden.
Ausschlusskriterien für eine Arbeit mit dem Rückfall sind: Grundsätzlich bleibt die Drogenabstinenz oberster Wert, auch wenn wir uns die Arbeit mit Rückfällen in Einzelfällen vorstellen können.
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Der Erfolg der Rehabilitation hängt ganz wesentlich von der persönlichen Mitarbeit ab. Wir erwarten aktive und konstruktive Mitgestaltung im Haus, in der Therapie und beim Aufbau der persönlichen und beruflichen Perspektive.
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